Rechtsmittel
Wann kann man Berufung einlegen?
Wann kann man Revision einlegen?
Wann kann man eigentlich Revision einlegen?
Die Revision ist gegen alle erstinstanzlichen strafrechtlichen Urteile und gegen Berufungsurteile des Landgerichts möglich.
Gegen Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist die sogenannte „Sprungrevision“ zum Oberlandesgericht zulässig.
Anders als die Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz. Es erfolgt also keine nochmalige Überprüfung der Tatsachen (zum Beispiel durch Zeugenbefragungen). In der Revision wird nur geprüft, ob das Urteil rechtlich richtig ist.