Ermittlungsverfahren
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wozu bin ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren verpflichtet?
Wozu bin ich als Zeuge in einem Strafverfahren verpflichtet?
Was ist bei einer Festnahme zu beachten?
Wie sollte man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Was tun bei drohender Untersuchungshaft?
Warum ist die Akteneinsicht so wichtig?
Festgenommen? Schweigen ist Gold!
Eine Festnahme führt für die allermeisten Betroffenen zu einer extremen psychischen Belastung. Häufig erfolgt sie, wenn der Beschuldigte am wenigsten damit rechnet, beispielsweise nachts. In dieser Situation gibt es zwei Grundregeln, die Sie unbedingt beachten sollten:
- Schweigen sie
- Wehren Sie sich nicht
Auf den US-Präsidenten Coolidge geht das Zitat zurück „Mir hat noch nie geschadet, was ich nicht gesagt habe.“ Dies gilt auch und gerade für strafrechtliche Ermittlungen. Immer wieder begehen Beschuldigte den Fehler und versuchen, vermeintliche Missverständnisse an Ort und Stelle zu klären. Dabei wird es jedoch nur in den allerseltensten Fällen gelingen, die Beamten an Ort und Stelle von der eigenen Unschuld zu überzeugen. Der Grund hierfür ist einfach: den Haftbefehl erlässt nicht die Polizei, sondern der Richter. Nur bei offensichtlichen Fehlern, zum Beispiel einer Namensverwechslung, kann es ausnahmsweise sinnvoll sein, Angaben zu machen.
Wenn man befürchtet, diesen Druck nicht standhalten zu können, sollte man auf jeden Fall vor einer Äußerung darauf bestehen, mit einem Anwalt zu sprechen. Die Polizei muss Ihnen zu jeder Zeit ermöglichen, per Telefon mit einem Strafverteidiger Kontakt aufzunehmen. Die Kanzlei Dr. Münch steht Ihnen in solchen Fällen rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0151/28712345 zur Verfügung. Sollte ein Gespräch nicht sofort möglich sein, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, schildern Sie, von welcher Polizeidienststelle sie festgenommen wurden und bitten Sie die Beamten um eine Telefonnummer, unter der mit ihnen Kontakt aufgenommen werden kann. In Regensburg existiert des Weiteren ein Strafverteidigernotruf. Wollen die Polizisten nicht warten, bis der Anwalt da ist und drängen sie auf eine schnelle Aussage, stellt dies einen schweren Verstoß gegen die Beschuldigtenrechte dar. In diesem Fall sollten Sie die Aussage ebenfalls unbedingt verweigern.
Sollten Sie nachts keinen Anwalt erreichen, bleiben Sie hart! Sie werden nach einer Nacht im Polizeigewahrsam dem Haftrichter vorgeführt. Der Haftrichter und nicht die Polizisten entscheidet, ob sie in Untersuchungshaft genommen werden.
Auch wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen: wehren Sie sich keinesfalls gegen die Festnahme! Seien Sie nicht unhöflich zu den Beamten. Ob die Maßnahmen gegen sie rechtmäßig sind oder nicht, entscheidet der Richter.