Strafverteidiger

Was macht ein Strafverteidiger?
Was kostet ein Strafverteidiger?
Kein Geld – kein Anwalt?
Wer bekommt einen Pflichtverteidiger?
Ich spreche nur schlecht Deutsch. Wer kann mir helfen?
Wie läuft ein Besuch beim Anwalt ab?
Was soll ich zum Termin in der Kanzlei mitbringen?

Ein Strafverteidiger berät Beschuldigte und manchmal auch Menschen, gegen die noch gar nicht ermittelt wird. Er besucht Mandanten in der Justizvollzugsanstalt und bespricht mit ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten. Und natürlich verteidigt er seine Mandanten in der Hauptverhandlung. Zwischendurch prüft der Verteidiger sorgfältig die Rechtslage, um sich auf jeden Einzelfall vorzubereiten.

Für den Mandanten stellt sich natürlich die Frage, was das Ganze für ihn kostet. Und so verschieden die Fälle sind, mit denen Strafverteidiger zu tun haben, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten, ein Honorar zu vereinbaren. Drei Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich besonders an:

  1. Die Abrechnung nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  2. Die Vereinbarung eines Stundenhonorars
  3. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Welche Variante am sinnvollsten ist, hängt vom Einzelfall ab. In einfach gelagerten Fällen wird häufig ein Pauschalhonorar vereinbart werden können. Eine Beratung in einem Ermittlungsverfahren bei einem einfachen Fall nach erfolgter Akteneinsicht wird ca. 400 bis 800 € kosten. In einem komplizierten Steuerstrafverfahren ist ein Stundenhonorar meist die bessere Alternative.

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen im ersten Gespräch ein Honorar, das zu Ihren Anforderungen passt. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin! Ein erstes kurzes Telefonat ist selbstverständlich kostenlos.