مساعدة مجانية للسوريين الذين حصلوا على قانون حماية مؤقت، فقط الأشخاص (النازحين)
Seit dem Frühjahr 2016 gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) syrischen Staatsbürgern immer häufiger nur subsidiären Schutz.
Was ist subsidiärer Schutz?
Im deutschen Asylrecht gibt es drei Schutzstufen:
- Asyl
- Flüchtlingsanerkennung
- Subsidiärer Schutz
Asyl wird äußerst selten gewährt. Es kommt nur für Menschen in Frage, die mit dem Flugzeug nach Deutschland eingereist sind.
Syrern wird derzeit entweder die Flüchtlingseigenschaft anerkannt oder nur subsidiärer Schutz gewährt. Als anerkannter Flüchtling erhält man einen Flüchtlingspass und eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Wer nur subsidiären Schutz erhält, erhält zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
Woran erkennt man, welche Schutzstufe gewährt wurde?
- Wenn auf dem Bescheid des BAMF steht „Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt“, wurde die Flüchtlingseigenschaft anerkannt.
- Steht auf dem Bescheid aber „Der subsidiäre Schutzstatus wird zuerkannt“, wurde nur subsidiärer Schutz gewährt.
Wer bekommt die Flüchtlingseigenschaft anerkannt und wer nur subsidiären Schutz?
Bei der Anhörung beim BAMF wird der Asylbewerber gefragt, was er bei einer Rückkehr nach Syrien befürchtet. Wer hier nur sagt, er fürchte den Krieg, erhält nur subsidiären Schutz. Die Flüchtlingseigenschaft erhält man, wenn man aus begründeter Furcht vor Verfolgung Syrien verlassen hat. Nach unserer Erfahrung befürchten Syrer, die sich seit längerer Zeit in Deutschland aufhalten zu recht, in Ihrer Heimat verfolgt zu werden. Wir halten die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einen Bescheid mit nur subsidiärem Schutz daher für sehr gut.
Welche Unterschiede gibt es außer der Dauer der Aufenthaltserlaubnis zwischen Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz?
- Nur mit der Flüchtlingseigenschaft erhält man den blauen Flüchtlingspass.
- Nur mit dem Flüchtlingspass darf man in ein anderes Land reisen.
- Mit der Flüchtlingsanerkennung kann man nach drei Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis muss erteilt werden. Wer nur subsidiären Schutz hat, kann nach fünf Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dafür sind jedoch zahlreiche weitere Voraussetzungen erforderlich. Beispielsweise muss man fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben und die Deutschkenntnisse müssen auf den Niveau B1 oder höher sein. Diese Erlaubnis kann erteilt werden, sie muss aber nicht erteilt werden.
- Mit dem subsidiären Schutz bekommt man eine Wohnsitzauflage. Man muss also in dem Landkreis bleiben, in dem man sich bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis befunden hat.
- Seit dem 17.03.2016 können Personen mit subsidiärem Schutz keinen Familiennachzug mehr beantragen. Dies ist erst ab dem 16.03.2018 wieder möglich.
Unsere Empfehlung:
Wir raten allen Syrern, denen nur subsidiärer Schutz gewährt wurde, gegen den Bescheid zu klagen. Unsere Kanzlei kann Ihnen die anwaltliche Beratung und die gerichtliche Vertretung in den meisten Fällen kostenlos anbieten.
Wenn Sie gegen Ihren Bescheid klagen wollen, muss dies
innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheids
erfolgen. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich bei unserer Kanzlei. Wenn schon mehr als zwei Wochen vergangen sind, können wir Ihnen eventuell trotzdem helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Sie erreichen unsere Kanzlei unter
asylrecht@muench-recht.de
Bitte schreiben Sie uns auf Deutsch oder Englisch. Bitte schicken Sie Ihren fotografierten Bescheid mit und geben Sie Ihre Postanschrift an.
Wir benötigen von Ihnen eine Vollmacht und ein weiteres Formular. Damit trägt der Staat die Prozesskosten. Bitte schicken Sie uns die Unterlagen unterschrieben per Post an:
Anwaltskanzlei Dr. Münch
Ladehofstraße 26
93049 Regensburg
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